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Rufus schrieb am 15.11. 2000 um 21:15:42 Uhr über

Gewissen

Wer Gewissen nachmacht oder verfälscht,
oder nachgemachtes oder gefälschtes Gewissen sich verschaft
und zu Verzehr bringt,
wird mit Gewissenhaft nicht unter 12 Lichtjahren bestraft.


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