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strafe schrieb am 11.7. 2014 um 16:53:14 Uhr überHaue |
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haue ist als strafe nur sinnvoll, wenn sie direkt im anschluß an die missetat erfolgt. sollte die gewichtung des fehlers jedoch für eine förmliche bestrafung nicht ausreichend sein, und das wässern des rohrstockes extra deswegen nicht lohnen, kann die missetat auch in ein strafregister eingetragen werden, und die bestrafung im rahmen der samstäglichen wochenabrechnung erfolgen. |
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