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Peter K. schrieb am 11.12. 2007 um 13:04:06 Uhr über

Strafprozessordnung

Nur für Experten: Den § 153a der Strafprozessordnung könnte man als häufig gebrauchten Fluchtlink der verkorksten Strafprozesse und Ermittlungsverfahren begreifen.


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Was kann man tun, wenn »Strafprozessordnung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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