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claude schrieb am 20.2. 2002 um 08:35:16 Uhr über

Verkehrstüchtigkeit

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Schon die Einahme von Aspirin beeinflußt die Reaktionsfähigkeit. Die Richter verlassen sich bei einem verschuldeten Verkehrsunfall auf die Angaben des Beipackzettels. Die Versicherungen versuchen sich hier von ihrer Zahlungsverpflichtung zu entbinden.


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