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Blackroses schrieb am 4.10. 2004 um 18:23:37 Uhr über

schuhkarton

Wer unschuldige Schuhkartons für seine niederen Zwecke mißbraucht oder einen missbrauchten Schuhkarton als nichtmissbraucht ausgiebt wird mit bespucken nicht unter 10 Litern bestraft.


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