Christine schrieb am 18.7. 2020 um 09:21:37 Uhr zu
jürgentörkott
Bewertung: 1 Punkt(e)Wer aus familiären Gründen in die Schweiz auswandert, schätzt das Frauenrecht dort offensichtlich auch als Arbeitgeber. Homophobie dürfte dort kein Kündigungsgrund sein.