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Batzi schrieb am 22.9. 2006 um 18:32:36 Uhr über

Arschkrampe

Wenn mich eine Mitarbeiterin der städtischen Abfallwirtschaft dazu auffordert meinen »Hausmüll« nicht in öffentliche Tonnen vor diversen hässlichen Hochhäusern zu entsorgen, so ist diese Person automatisch kraft Gesetzes eine Arschkrame (BGAK § 1 Ab. 2) .

Prof. Dr. jur. soz. Batz


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