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Matthias Schmidt schrieb am 12.12. 2019 um 22:20:12 Uhr über

Gemeinderat

Will Auflassung nicht eintragen und keine Eröffnungsprotokolle der zwei Testamente vorlegen und keine Auskunft über eine sittenwidrige Hypothek abgeben und auch keinen Nachweis über die jährliche Informationspflicht über den Schuldenstand abgeben.


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