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prediger schrieb am 23.12. 2006 um 13:11:22 Uhr über

JVA

Als Justizvollzugsanstalt (umgangssprachlich Gefängnis) bezeichnet man in Deutschland ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt worden sind beziehungsweise zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen (U-Haft). Andere Haftarten sind Zivilhaft, Ordnungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Abschiebehaft. Die Anstalten in welchem Jugendarrest zu verbüßen ist, werden dagegen Jugendarrestanstalten genannt.




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