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prediger schrieb am 23.12. 2006 um 13:11:22 Uhr überJVA |
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Als Justizvollzugsanstalt (umgangssprachlich Gefängnis) bezeichnet man in Deutschland ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt worden sind beziehungsweise zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen (U-Haft). Andere Haftarten sind Zivilhaft, Ordnungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Abschiebehaft. Die Anstalten in welchem Jugendarrest zu verbüßen ist, werden dagegen Jugendarrestanstalten genannt.
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