| >Info zum Stichwort Lohnsklaverei | >diskutieren | >Permalink |
Der Junge von nebenan schrieb am 8.12. 2010 um 15:43:42 Uhr überLohnsklaverei |
|
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten. |
| User-Bewertung: +5 |
|
Versuche nicht, auf den oben stehenden Text zu antworten. Niemand kann wissen, worauf Du Dich beziehst. Schreibe lieber eine atomische Texteinheit zum Thema »Lohnsklaverei«! |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Lohnsklaverei« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0028 (0.0011, 0.0004) sek. 899242759 | |