>Info zum Stichwort Lohnsklaverei | >diskutieren | >Permalink 
Der Junge von nebenan schrieb am 8.12. 2010 um 15:43:42 Uhr über

Lohnsklaverei

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Arbeitnehmerüberlassung war bis 1971 verboten.


   User-Bewertung: +5
Jetzt bist Du gefragt! Entlade Deine Assoziationen zu »Lohnsklaverei« in das Eingabefeld!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Lohnsklaverei«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Lohnsklaverei« | Hilfe | Startseite 
0.0031 (0.0015, 0.0004) sek. –– 822685620