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Schlumpf schrieb am 20.10. 2015 um 18:22:34 Uhr über

Schlumpfhausen

Anträge der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten auf Bewilligung von Urlaub sind unter Angabe der Veranlassung und des Zwecks der unmittelbar vorgesetzten Behörde oder dem unmittelbar vorgesetzten Beamten einzureichen.


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