Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Schlumpfhausen«
Schlumpf schrieb am 20.10. 2015 um 18:22:59 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Unseren Botschaftern, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern und Ministerresidenten wird der Urlaub von Uns auf Antrag des Reichskanzlers bewilligt.
In allen anderen Fällen wird der Urlaub vom Reichskanzler ertheilt; jedoch können die einer Gesandtschaft oder einem Konsulate vorstehenden Beamten ihren Untergebenen zu Reisen außerhalb Deutschlands Urlaub bis zur Dauer einer Woche ertheilen.
Schlumpf schrieb am 20.10. 2015 um 18:22:34 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Anträge der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten auf Bewilligung von Urlaub sind unter Angabe der Veranlassung und des Zwecks der unmittelbar vorgesetzten Behörde oder dem unmittelbar vorgesetzten Beamten einzureichen.
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