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mcnep schrieb am 5.11. 2006 um 15:11:46 Uhr überUrin-Steuer |
Bei massiver Polyurie greift die Kappung: Die Urinschwelle wird in diesen Fällen mit maximal 41 % der ausgeschiedenen Menge veranlagt. Paruresis hingegen wird ab dem 1. Januar 2007 zu den anzeigepflichtigen Steuervergehen gezählt. |
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