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mcnep schrieb am 10.6. 2004 um 21:12:51 Uhr über

Volksverhetzung

Wenn jemand Alvar ans Bein pinkeln wollte, bräuchte er vermutlich gar nicht den albernen Umweg über die OdemVerlinkungen zu gehen. Der Verweis auf § 130.2 des StGB könnte unter Hinblick auf manche Einträge hier ausreichen.


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