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der Pan schrieb am 22.1. 2000 um 14:31:23 Uhr über

Anspruch

Ein Anspruch auf Sozialleistungen hat, wer die im Gesetz geforderten Tatbestände erfüllt. (Frei nach §40 SGB IV)


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Was kann man tun, wenn »Anspruch« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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