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Die Leiche schrieb am 11.8. 2012 um 08:31:48 Uhr über

Astrid

Der Vorname »Astrid« darf nach § 16 V S.2 lit g der II. DurchführungsVO zum NamensG des Bundeslandes Nordrhein-Westphalen nur an rothaarige Personen weiblichen Geschlechts vergeben werden.


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