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mcnep schrieb am 28.7. 2006 um 23:18:49 Uhr überBruchköbel |
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Nach Paragraph 14 der Musikschutzverordnung muss bei Konzerten mit mehr als zwei Coverstücken stets eine ausreichende Zahl von Bruchköbeln gut sichtbar in allen Ecken des Veranstaltungsraums platziert sein. |
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