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durchdendunklenraumtorkelnde schrieb am 25.5. 2025 um 15:44:46 Uhr über

Kommunikationsquantität

an deutschen Universitäten darf, auch wenn Forschung grundsätzlich friedlichen zwecken dienen soll, wieder an der Sprengkraft verschiedener Pulvermischungen geforscht werden um Munition zu entwickeln welche die Läufe der gewehre schont. Aber nur in Bayern wo es keine Zivilklausel gibt. Andere Bundesländer wollen aber nachziehen. Der Asta in Bremen ist noch dagegen.


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