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Jo schrieb am 18.11. 2012 um 17:15:56 Uhr über

Nazi

Nazikeule?

Das ist doch böse,
wer die schwingt.

Aber im Strafgesetzbuch heißt es:

§ 78 Verjährungsfrist
(2) Verbrechen nach §211 (Mord)
verjähren nicht.

Also: Mord verjährt nicht.


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