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mcnep schrieb am 4.1. 2007 um 13:41:20 Uhr über

Quasi-Verteidigungsfall

Für die fehlerhafte, unangemessene oder einfach redundante Verwendung des Füllworts 'quasi' gibt es keine Entschuldigung. Allenfalls Mittelschüler kommen mit Bewährung davon.


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