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Max schrieb am 24.9. 2010 um 22:44:44 Uhr über

Todesstrafe

Die Sühnung eines schweren Verbrechens durch die staatlich vollstreckte Tötung des Straftäters.
Meiner Ansicht nach sollte die Todesstrafe bei schwersten Vergehen,ohne Ausnahme bei Mord und Sexualdelikten,wieder eingeführt werden.
Die Strafe sollte einige Monate nach rechtskräftiger Verurteilung vollstreckt werden.
Die bewährteste Art der Hinrichtung war stets das Hängen,der Tod am Strang.
Bei korrekter Ausführung wird dem Delinquenten unnötiges Leid erspart.



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