Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Todesstrafe«
TUVD schrieb am 18.11. 1999 um 19:06:11 Uhr zu
Bewertung: 16 Punkt(e)
Die Todesstrafe ist meiner Meinung nach etwas, was einfach nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat passt.
Ich kann einfach nicht verstehen, dass es Leute gibt, die diese Form der Bestrafung in einer Demokratie für angebracht halten und damit argumentieren, dass damit Abschreckung für potentielle Täter und Genugtuung für die Hinterbliebenen gewährleistet werden.
Zum Thema der Abschreckung kann ich nur sagen: »Es funktioniert nicht!«.
Studien in Bundesstaaten der U.S.A. , in denen die Todesstrafe (»death penalty« oder »capital punishment«) verhängt werden kann, zeigen dass von ihr keinerlei abschreckende Wirkung ausgeht, denn wer jemanden im Affekt tötet, denkt nicht über mögliche Strafen nach und wer jemanden gezielt ermordet, rechnet aufgrund der »Planung« seiner Tat sowieso nicht damit geschnappt zu werden.
Zum Argument der angeblichen Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer möchte ich zweierlei sagen:
1. Viele Angehörige von Mordopfern, deren Mörder hingerichtet wurden, sagen aus, dass der Tod des Mörders für sie keinen Unterschied mache, wie sollte er auch, schließlich wird der Mensch den man verloren hat, dadurch nicht wieder lebendig.
2. Wir leben nun einmal nicht mehr in einer archaischen Kultur, in der das Prinzip »Auge um Auge, Zahn um Zahn« gilt. Wenn mich jemand absichtlich mit einem Messer verletzt, spricht mir das Gericht schließlich auch nicht das Recht zu, meinen Angreifer offiziell niederzustechen.
Zum Schluss möchte ich noch, dass meiner Meinung nach wichtigste Argument gegen die Todesstrafe nennen, die Gefahr eines Justizirrtums.
Wenn ein Mensch für einen Mord zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt wird und ein Monat nach Beginn der Strafe stellt sich heraus, dass er unschuldig ist, kann man sich entschuldigen und ihn freilassen.
Wenn die Todesstrafe vollstreckt wurde, ist alles zu spät...
Fazit:
Das Vorhandensein der Todesstrafe in einigen Bundesstaaten der U.S.A. ist ein Grund, warum mir dieses Land teilweise sehr häßlich erscheint.
Sven Arnhold schrieb am 21.11. 1999 um 19:31:41 Uhr zu
Bewertung: 9 Punkt(e)
Die Todesstrafe ist ein Form der Exekutive, die in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nicht legetimiert werden kann, da ein solcher Rechtsstaat als oberstes Ziel die Wahrung der Menschenrechte haben sollte. Hierzu zählt insbesondere die Wahrung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn jemand, der in einem Staat aufwächts, der die Todesstrafe als mögliches Urteil in Erwägung ziehen kann, nun ein Verbrechen begeht, das mit der Todesstrafe geahndet wird, dann sollte der Staat das Übel an der Wurzel ausreißen, also die Ursachen für derartige Straftaten bekämpfen, nicht aber den Straftäter exekutieren, denn damit ist die Ursache des Übels nicht aus der Welt geschafft. Die Todesstrafe stellt somit nur den erbarmungswürdigen Versuch dar, den Aufgaben des Staates als Beschützer der Bevölkerung gerechtzuwerden, versagt aber dabei, diesen Schutz nachhaltig dadurch zu gewähren, dass er die Ursachen für Straftaten durch entsprechende Regelungen, gesetzgeberischer sowie politischer Art, beseitigt.
Celina schrieb am 1.1. 2013 um 21:30:37 Uhr zu
Bewertung: 4 Punkt(e)
Vor vier Jahren war es das letzte Mal soweit. Ich musste wieder über eine Vollstreckung schreiben. Ein junger Mörder, fast noch ein Kind. Sie brachten ihn in den Vorraum der Gaskammer, verlasen das Urteil. Er trug eine längere weiße Shorts, vom Aussehen her eigentliche eine Badehose, darunter orangefarbene Satin-Boxershorts. Das T-Shirt hatten sie ihm bereits ausgezogen. Es folgten die üblichen Formalien wie die Verlesung des Todesurteils und die letzten Worte. Die Jalousien schlossen sich. Als sie sich wieder öffneten, war er bis auf die Unterhose nackt in der Gaskammer festgeschnallt, auf der Brust die EKG-Aufkleber. Das Gas kam Punkt Mitternacht, mit röcheln und würgen trat der Tod ein. Der Staat hatte mal wieder ein Leben beendet.
In den 80er Jahren musste ich die ersten Berichte über Hinrichtungen in beiden Staatsgefängnissen schreiben. Ich war eigentlich erst gerade mit der Journalistenschule fertig und hätte lieber andere Themen gehabt. Mit der Zeit gewöhnt man sich an die Atmosphäre im Zuschauerraum neben der Hinrichtungskammer. Mittlerweile sind die Exekutionen ja fast steril. Seit den 90ern werden die Todeskandidaten mit Windeln, bzw. einer Schutzhose in Form eines Gummischlüpfers ausgestattet. Das sieht zwar immer noch unwürdig aus, wenn unter der Boxershorts eine Aufwulstung im Schritt und Klebebündchen die Windel verraten, aber wenigstens erspart man ihnen, sich vor den Hinrichtungszeugen in die Hose zu machen. Früher wurden als Todeskleidung nur kurze Boxershorts getragen, auf Wunsch auch Turnhosen. Die kurioseste Sterbehose, die ich einmal erlebte, war eine in der Gaskammer getragenen Speedo. Nur für den elektrischen Stuhl wurde der After des Delinquenten mit Verbandmull verstopft, während der Urin aus der Hose durch Löscher in der Sitzfläche in einen Eimer floss. Manchmal machten die Gefangenen im Todeskampf die Hose so voll, dass die sich braune Masse aus den Beinöffnungen der Shorts quetschte. Ich denke aber, die Windel wurde eher auf Initiative der Wärter eingeführt, um die Verschmutzung der Hinrichtungskammer gering zu halten.
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