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Knurrhahn schrieb am 12.2. 2008 um 14:01:09 Uhr über

Vergewaltigung

Bei Vergewaltigung rechnet die Richterschaft folgendermaßen: Fälle dividiert durch 10 = Haftmonate. Bei dem Berliner [!] Lehrer hieß das also: 105 Fälle geteilt durch 10 = 10,5--bürgerlich gerundet: 11. Also: 11 Monate Haft.


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