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Männer schrieb am 16.6. 2018 um 17:45:46 Uhr über

Vergewaltigung

Um nach den Bestimmungen des XIV. Art. der deutschen Bundes-Acte das staatsrechtliche Verhältniß der Standesherrn Unseres Großherzogthums umfassend zu bestimmen, haben Wir schon vor einiger Zeit Unsere Standesherrn aufgefordert, Uns ihre Ansichten vollständig vorzutragen.


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