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Peter K. schrieb am 23.12. 2004 um 02:14:34 Uhr überDummheit |
Die Verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit impliziert auch ein Menschenrecht auf Irrtum. Dieses Menschenrecht ist wohl dasjenige, daß am wenigsten bekannt, aber am meisten in Anspruch genommen wird. |
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