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Humpf schrieb am 14.3. 2004 um 23:12:03 Uhr über

Erwachsenenlakritz

Kennzeichnungspflicht für Lakritz

Wird ein Gehalt an Ammoniumchlorid von 2 % überschritten, gilt folgende Kennzeichnungspflicht:

* 2% bis 4,49% - »Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz«
* 4,5% bis 7,99 - »Extrastark, Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz«

Erwachsenencola, keine Kindercola
Erwachsenenbier, kein Kinderbier
Erwachsenenfilm, kein Kinderfilm
Erwachsenenzigaretten, keine Kinderzigaretten
Erwachsenenblaster, kein Kinderblaster
...


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