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Schreibakteur schrieb am 1.11. 2012 um 11:26:40 Uhr über

Geschwindigkeitskontrolle

»Ihre Geschwindigkeitsmessung erkenne ich nicht an

»Warum nicht

»Weil Ihr Radarstrahl die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat! Somit ist die Messung gesetzeswidrig zustandegekommen, und somit ungültig



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Juppheidi-Juppheida!

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