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Kurt schrieb am 5.9. 2005 um 13:59:42 Uhr überGotteslästerung |
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Was es nicht gibt kann nicht gelästert werden, daraus folgt nicht-s - lästern ist unter strafe gestellt § 166 wenn es den öffentlichen Frieden stört. |
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Unser Tipp: Schreibe lieber einen interessanten und ausführlichen Text anstatt viele kleine nichtssagende. |
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