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mcnep, am 7.12. 2005 um 19:48:14 Uhr
Mietnomade

Der Vermieter ist berechtigt, ein halbes Jahr nach Einstellung der Mietzahlungen die Inkrafttretung der Bambergischen peinlichen Halsgerichtsordnung einzufordern. Eine eigenmächtige Aufrollung-der-Fingernägel-über-die-Handfläche ist nur in besonders verschärften Fällen statthaft, bei denen aufgrund starker Vermüllung, dem sogenannten Schließkothen, Gefahr im Verzug ist.


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