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Hand schrieb am 13.12. 2015 um 17:38:26 Uhr überRute |
Auch ist hier die nöthige Vorsicht getroffen, daß kein Bettler die Gäste anlaufen darf, sondern seine Gabe vom Inspector erhalten soll. Dafür aber soll derselbe wöchentlich zweymahl, nämlich Mittwochs und Sonntags, die Armenbüchse bey der Tafel herumgehen lassen, und ein freywilliges Almosen zu diesem Behuf einsammeln und besonders verrechnen. |
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