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Holger Winkler, am 2.2. 2007 um 22:35:22 Uhr
Siegfried

Die Anklage lautet auf Totschlag (zwölf Riesen und siebenhundert Recken und das nur im Niebelungenland, als Nebenkläger treten einige Sachsen auf), Mord (Schilbung und Nibelung) in Tateinheit mit Raub (eine Tarnkappe, ein Nibelungenschatz einschließlich des Schwertes Balmung), Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Erschlagung eines Linddrachen), ferner Vortäuschung falscher Tatsachen (mithilfe einer Tarnkappe), gemeinschaftliche Vergewaltigung und Weiteres.


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