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Steuerberater schrieb am 18.5. 2011 um 09:25:54 Uhr überZweitwohnsitz |
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Da Zweitwohnsitze auch besteuert werden können, ist es oft günstiger, den Zweitwohnsitz nicht zu melden und statt dessen bei Entdeckung das Bußgeld zu bezahlen. |
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