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Jens-Peter, am 29.4. 2016 um 19:07:27 Uhr
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Standesherrliche Gemeinden sind:

1. Des Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg: a) Kirchberg; b) Gaggstadt mit Ausschluß der Parcelle Heroldhausen und die Parcellen Gaggstadt, Mistlau, Wekelweiler und Lobenhausen nur theilweise; c) Gemeinde Lendsiedel, davon die Parcellen Lendsiedel, Dörrmenz und Klein-Allmerspann nur theilweise; d) Ober-Steinach, gemischt mit der Krone, dem Fürsten zu Hohenlohe-Jagstberg und den Freiherrn von Gemmingen, und e) Ruppertshofen, davon die Parcelle Ruppertshofen, gemischt mit der Krone; dann f) die Parcelle Kupferhof in der Gemeinde Gerabronn.


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