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Bürovorsteher Patentanwälte München ZAP schrieb am 14.2. 2022 um 23:33:43 Uhr über

kraterschmuck

Hier muss ich Herrn Matthias Schmidt alias Michel Eyquem seinen Wunsch ablehnend bescheiden. Das Wort »Kraterschmuck« ist bereits seit 2019 beim Europäischen Patentamt in München als Warenzeichen für unseren Mandanten geschützt.


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