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Packmann schrieb am 11.10. 2003 um 18:02:13 Uhr über

Bewusstsein

Sehr geehrter Bürger der Kommune XXXXX!

Ist Ihnen in den letzten 6 Monate eine Bewusstseinserweiterung widerfahren? Dann benötigen Sie einen Bewusstschein, der Sie zum Tragen eines Bewusstseins befähigt, weil sie sonst von Amts wegen weiterhin als Bewusstloser geführt werden.


AmtFürBewusstseinsfragen


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