| >Info zum Stichwort Inzest | >diskutieren | >Permalink |
Die Leiche schrieb am 4.11. 2009 um 13:20:56 Uhr überInzest |
|
Was wohl die überwiegende Mehrheit selbst sexuell sehr liberaler Menschen nicht weiß: Inzestuöse Handlungen oder Beziehungen sind keineswegs verboten in Deutschland. Verboten ist lediglich der vaginale Verkehr mit der Begründung der Verhütung von erbkrankem Nachwuchs. »Beischlafersatzhandlungen« jedoch, wie Oral- oder Analverkehr sind ohne weiteres erlaubt. Davon unabhängig verbleibt jedoch eine Strafbarkeit natürlich dann, wenn es sich um sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen (oder gar Kindern) oder Abhängigen handelt. |
| User-Bewertung: / |
|
Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind langweilig. |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Inzest« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0120 (0.0100, 0.0009) sek. 987655074 | |