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Peter K. schrieb am 25.11. 2007 um 22:51:10 Uhr über

Meinung

Eine Meinung zeichnet sich dadurch aus, daß sie eines objektiven Beweises nicht zugänglich ist, wie die Behauptung, bei der dies möglich ist. Diese Disktinktion des Zivilprozessrechts reicht tiefer, als von ihr ursprünglich beabsichtigt.


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