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Jürgen schrieb am 20.2. 2015 um 22:41:46 Uhr über

Mitleidsfaktor

Astrid und der SPIEGEL Artikel haben einerseits vollkommen Recht. Aber in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts war die Prügelstrafen noch ein gesellschaftlich anerkanntes und völlig unumstrittenes Erziehungsmodell. Da bekamen Jungs auch nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig den Hintern versohlt. Das geschah auch nicht zu knapp, sondern durchaus kräftig und wirkungsvoll. Der SPIEGEL Artikel belegt ja, dass diese Strafe mindestens bis 16, oft auch noch bis zum Alter von 18 Jahren vollzogen wurde. In dieser Zeit wurden ja Jugendliche auch erst mit 21 Jahren volljährig.

Der von mir erwähnte Mitleidsfaktor setzte erst mit Beginn der allgemeinen Liberalisierung in den 70er Jahren ein und führte dann letztlich so, wie ausgeführt, zum Scheitern des Erziehungsmodells 'Prügelstrafe'. Man mag das bedauern oder begrüßen, es bleibt aber Fakt.



Astrid schrieb am 19.2. 2015 um 19:34:58 Uhr:

@Jürgen

Da schätzt du die Mütter von »damals« aber falsch ein, siehe z. B. hier:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46174518.html

Kein Wort von übertriebenem Mitleid! Diese Mütter waren durchaus in der Lage, ihren Kindern sehr wirkungsvoll den Hintern zu versohlen, ohne störenden Mitleidsfaktor.


Jürgens Theorie zum Mitleidsfaktor

Zu den Zeiten, als Mütter ihren Jungs noch gelegentlich den Hintern versohlten, war es ja genau so, dass die Jungs voll auf den Mitleidsfaktor setzen konnten und sich dadurch der eigentlich angemessenen Bestrafung weitestgehend entziehen konnten.
Der Sinn einer solchen Tracht Prügel sollte ja Nachhaltigkeit sein, sie musste also so kräftig und intensiv ausgeführt werden, dass sie für den Jungen so unangenehm, also schmerzhaft war, dass er sich in Zukunft anständig verhalten würde und so schnell keinen neuen Grund liefern würde, erneut den Hintern versohlt zu bekommen. Soweit die Theorie.

In der Praxis nutzt aber der Junge ganz bewusst den Mitleidsfaktor aus. Er reagiert völlig überzogen auf die ersten Schläge. Insbesondere täuscht er Schmerzreaktionen vor. So brüllt er lautstark wie am Spieß vermeintliche Schmerzen hinaus, strampelt und macht scheinbar unwillkürliche Abwehrbewegungen. Gezielt werden auch falsche Tränen und hörbare Schluchzgeräusche eingesetzt.

Sofort setzt bei der Mutter der Mitleidsfaktor ein und statt der beabsichtigten (und angemessenen!) kräftigen Tracht Prügel, wird die Bestrafung schon nach kurzer Zeit beendet und der Junge kann hinter den falschen Tränen seinen Sieg feiern.

Einen emotional unbeteiligten und wenig empathischen Dritten hätte er nicht in dieser Form hineinlegen können. Ein solcher, möglichst erfahrener und ausgebildeter »Strafbeauftragter« hätte das ursprünglich festgelegte Bestrafungsprogramm einfach durchgezogen, egal ob der Junge schreit oder um Gnade bettelt und somit ganz bewusst und in der eindeutigen Absicht der gerechten Strafe zu entgehen, völlig überzogen auf die Schläge reagiert.

Aufgrund der Auswirkungen dieses Mitleidsfaktors ist auch das Konzept der körperlichen Züchtigung letztendlich als gesellschaftlich anerkanntes Erziehungsmodell gescheitert und wird deshalb heute in den meisten Ländern nicht mehr angewendet.


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