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Schmidt‘s Mutter schrieb am 2.2. 2026 um 10:29:29 Uhr überQuitte |
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eine gemeinde darf mit unterstützung des landratsamtes einem arbeitslosen Grundstücksbesitzer in Deutschland/Hessen das Grundstück wegnehmen und die darauf stehenden zwei alten Quitten fällen. Dazu muß der Besitzer des <Grundstücks auch gar nichts weiter tun. Es war ja im Interesse der Allgemeinheit die in diesem Falle aus ein paar Hausbauern bestand die unterhalb des Grundstückes ein paar millionenschwere Einzelappartement außen ganz in weiß hinstellten und die nun alle von ihren Terassen auf mein ehemaliges Grundstück blicken. Da ist ja gut das da kein alter Wurschtel herumwurschtelt sondern klare reine Wiese ohne Bauer die Sicht nicht trübt. |
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