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mrcookie schrieb am 22.11. 2011 um 16:45:08 Uhr über

Schwimmbewegungen

»Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbständing Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt.«

Ich frage mich immer wieder, ab welcher Wassertiefe der Soldat selbständig den Zollstock zücken darf, um die Wassertiefe messen zu können.



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