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humpf schrieb am 18.10. 2004 um 22:07:58 Uhr über

Schwulversuch

Bei frühzeitiger Einschwulung vor dem 14. Lebensjahr ist die Einschwulungsuntersuchung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Pflicht. Ein nicht bestandener Schwulversuch kann bis zu drei mal wiederholt werden. Erst nach 3 gescheiterten Schwulversuchen gilt der Bewerber als endgültig unschwul.


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