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humpf schrieb am 18.10. 2004 um 22:07:58 Uhr überSchwulversuch |
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Bei frühzeitiger Einschwulung vor dem 14. Lebensjahr ist die Einschwulungsuntersuchung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Pflicht. Ein nicht bestandener Schwulversuch kann bis zu drei mal wiederholt werden. Erst nach 3 gescheiterten Schwulversuchen gilt der Bewerber als endgültig unschwul. |
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