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Frickler schrieb am 1.12. 2001 um 20:16:37 Uhr über

Surfen

Das Mitfahren auf dem Dach oder das Hinauslehnen aus Fenstern und Türen von Stadtschnellbahnen kann strafrechtlich verfolgt werden und Regressansprüche der Deutschen Bahn AG nach sich ziehen.


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