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Frickler schrieb am 1.12. 2001 um 20:16:37 Uhr überSurfen |
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Das Mitfahren auf dem Dach oder das Hinauslehnen aus Fenstern und Türen von Stadtschnellbahnen kann strafrechtlich verfolgt werden und Regressansprüche der Deutschen Bahn AG nach sich ziehen. |
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Was kann man tun, wenn »Surfen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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