Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 44, davon 44 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 17 positiv bewertete (38,64%)
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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.5. 1999 um 18:06:58 Uhr schrieb
Johannes über surfen
Der neuste Text am 7.8. 2024 um 13:14:50 Uhr schrieb
gerhard über surfen
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 19)

am 5.4. 2006 um 12:08:08 Uhr schrieb
fapsi über surfen

am 25.8. 2008 um 14:34:15 Uhr schrieb
Yadgar über surfen

am 1.8. 2024 um 09:43:01 Uhr schrieb
schmidt über surfen

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Surfen«

Johannes schrieb am 20.5. 1999 um 18:06:58 Uhr zu

surfen

Bewertung: 1 Punkt(e)

Oh mein Gott, ich glaub ich muss mich setzen. Lieber assozialer Blaster, was ist denn ein Akkusativ-Singular? Und dann noch dem Genitiv zum das Dativ? Verb dagegen hab ich schon mal gehört. Ich bin echt beeindruckt, was du so alles an Wörtern kannst. Woauhh!

Aber jetzt zu dem Surfen. Das Surfen ist ein Ausdruck fürs Surfen, und nicht für im Netz rumzuklicken. Das die Leute das nicht mal checken können. Das hört sich doch einfach nur lächerlich an, wenn jemand vom Surfen im Netz sprechen tut. Nix gut. Surfen is nu ma mit dem Wasser verbunden. Nix dran zu ändern! Genauso wie Windsurfen auch mit dem Wasser verbunden ist. Aber da ist es natürlich schon etwas eindeutiger ...

Kabum Cabou!

Guido schrieb am 6.10. 1999 um 23:54:14 Uhr zu

surfen

Bewertung: 1 Punkt(e)

Surfen kann ich gar nicht, da würd ich wohl ins Wasser fallen. Mach aber nichts, schwimmen kann ich nämlich.

wuzi schrieb am 8.11. 1999 um 20:16:44 Uhr zu

surfen

Bewertung: 1 Punkt(e)

das lustigste Erlebnis hatte ich einmal während eines Urlaubes in Kroatien als wir zwei Synchronsurfer beobachteten. Der eine konnte ganz gut surfen, der zweite dürfte Anfänger gewesen sein und so waren die beiden mehr im Wasser als auf dem Surfbrett.

Frickler schrieb am 1.12. 2001 um 20:16:37 Uhr zu

surfen

Bewertung: 1 Punkt(e)

Das Mitfahren auf dem Dach oder das Hinauslehnen aus Fenstern und Türen von Stadtschnellbahnen kann strafrechtlich verfolgt werden und Regressansprüche der Deutschen Bahn AG nach sich ziehen.

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