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Christine schrieb am 9.4. 2019 um 05:56:37 Uhr überentmündigt |
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. (Wikipedia) |
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