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mcnep schrieb am 19.4. 2008 um 13:58:30 Uhr über

vererben

Tritt ein Erblasser ein Erbe an, bei dem sich die zu begleichende Schuldenlast als den Erlös bei weitem übersteigend erweist, spricht man im landläufigen Sinne davon, dass sich die betreffende Person vererbt hat.


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