sanktionieren
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Die Begriffe »Sanktion«/»sanktionieren« haben zwei gegensätzlichen Bedeutungen:
1. Mit »Sanktion« wird zum einen die Bestätigung, Erteilung von Gesetzeskraft bezeichnet. »Sanktionieren« bedeutet in diesem Zusammenhang »bestätigen«, »gutheißen« oder »Gesetzeskraft erteilen«
2. Zum anderen werden mit »Sanktion« aber Zwangsmaßnahmen bezeichnet, die die Durchsetzung von Rechtsnormen sicherstellen sollen. Hier bedeutet »sanktionieren« entsprechend »mit Zwangsmaßnahmen belegen«