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Mechanik-Bello schrieb am 16.11. 2013 um 20:05:38 Uhr über

belegen

»Es hätte nur dann Erfolg, wenn der Verurteilte selbst wenigstens den Weg der Gnade beschreiten , zeitweilige Unzu,- rechnungsfähigkeit, Truukeuheit , fahrlässige Tödtung oder der- gleichen einräumen wollte. Aber .in allen Punkten geständig' heißt es itt den Akten immer wieder. Ia, was soll da der Verteidiger machen? 's ist ein hosfnungsloser Fall. Also Sie gehen scholl, Herr voll Eonventius? Null, ergebenster Diener und vielen Dank - vielen Dank


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Was kann man tun, wenn »belegen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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