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roja schrieb am 19.7. 2017 um 18:00:17 Uhr über

BGyCv

Wie überflüssig das »Netzdurchwirkungsgesetz« von Maas ist, erkennt man z.B. daran, dass, wenn »BGyCv«, getwittert oder gegoogelt wird, schon seit 2013 der Nutzer den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird.


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