| >Info zum Stichwort Inaugenscheinnahme | >diskutieren | >Permalink |
Die Leiche schrieb am 26.12. 2009 um 15:44:43 Uhr überInaugenscheinnahme |
|
Eines der von den Prozeßordnungen vorgeschriebenen sogenannten Strengbeweismittel ist die Inaugenscheinnahme. Die anderen sind der Zeuge, der Sachverständige, die Urkunde (wobei nochmal zwischen sogen. Privaturkunden und öffentlichen Urkunden unterschieden wird) und die amtliche Auskunft. |
| User-Bewertung: +2 |
|
Nicht vergessen: Wenn Deine Texte von anderen als schlecht bewertet werden, erhälst Du in Zukunft weniger Bewertungspunkte. Daher unser Tipp: möglichst gut verständliche Texte schreiben! |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Inaugenscheinnahme« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0052 (0.0034, 0.0005) sek. 950325342 | |